AK Daseinsvorsorge

Rapsblüte an der Schlei

AK Klimawandel und Energiewende

Schleibrücke Lindaunis

Schloss Gottorf

Herzlich Willkommen
in der AktivRegion Schlei-Ostsee,

bereits seit dem Jahr 2000 nutzt unsere Region das Förderinstrument der ländlichen Entwicklung zur Umsetzung unterschiedlichster Projekte. Den Einwohnerinnen und Einwohnern bietet sich im Rahmen von LEADER die Chance, sich für Ihre Region zu engagieren und sich für ihre Zukunft im ländlichen Raum aktiv einzusetzen, denn: Regionale Entwicklung baut maßgeblich auf den vorhandenen Potenzialen und auf dem Know-how der Bevölkerung unserer Region auf. Mit der Anerkennung als AktivRegion Schlei-Ostsee stehen für die Förderperiode von 2023 bis 2027/2029 insgesamt 2,5 Mio. € an Fördermittel der Europäischen Union für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Die Internetseite bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über die AktivRegion Schlei-Ostsee, den Fördermöglichkeiten, den Verein mit seinen Mitgliedern, seiner Arbeit und den Projekten zu informieren.

Imagefilm präsentiert AktivRegion Schlei-Ostsee

 In den Jahren 2022 und 2023 wurde ein Film über die AktivRegion Schlei-Ostsee gedreht. Hier werden vorbildliche und charakteristische Projekte der Region vorgestellt. Genießen Sie für ein paar Minuten die Landschaft und Vielfalt der Schlei-Ostsee!

https://youtu.be/4I1ATimE1P0

Umlaufbeschluss zum Projektantrag “Gemeinwohl-Bilanzierung von 4 Kirchen in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg”

Der LAG Vorstand hat in der Vorstandssitzung am 28.11.2023 nach eingehender Diskussion beschlossen, das Projekt nicht mit den vom Regionalmanagement vorgeschlagenen 62 Punkten (davon 38 aus Übergeordneten und 14 Punkte aus Kernthemenspezifischen Punkten und 10 Punkte für Kooperationsprojekte) zu bewerten. Das Regionalmanagement wurde beauftragt, eine neue Projektbewertung mit den in der Vorstandssitzung genannten Hinweisen vorzunehmen und in einem digitalen Umlaufverfahren eine erneute Abstimmung durchzuführen. Gemäß Vereinssatzung, geregelt in § 8 Absatz 5 „Arbeitsweise und Beschlussfassung des Vorstandes“ gibt es die Möglichkeit für Eilfälle, Beschlüsse, wenn kein Mitglied widerspricht, ohne Sitzung im Umlaufverfahren zu fassen. Der Anteil der kommunalen Partner oder einzelner Interessengruppen darf an der Beschlussfassung nicht mehr als 50% betragen.

Die Projektberatungsunterlagen gingen dem Vorstand mit der Einladung zum Umlaufbeschluss per Mail am 19.12.2023 zu und wurden auf der Internetseite veröffentlicht. Der Beschluss selbst erfolgte mit dem per Mail gesendeten Abstimmungsvordruck bis zum 12.01.2024. Den Vermerk zum Umlaufbeschluss können Sie hier downloaden.

 

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