Förderausschlüsse
Von der Förderung sind gemäß Richtlinien grundsätzlich ausgeschlossen:
- Pauschalen
- Aufwandsentschädigungen
- Reine Sanierungsmaßnahmen
- Kauf von lebendem Inventar
- Umsatzsteuer
- Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten mit Ausnahme von Baumaßnahmen für Nahwärme- und Biogasleitungen zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien
- Ankauf von unbebauten Grundstücken durch Gemeinden
- Grunderwerb durch private Projektträger (bebaut und unbebaut)
- Gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen
- Beratungs- und Betreuungsleistung der öffentlichen Verwaltung
- Bewegliche Gegenstände
- Bewirtungskosten