Förderausschlüsse

Von der Förderung sind gemäß Richtlinien grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Pauschalen
  • Aufwandsentschädigungen
  • Reine Sanierungsmaßnahmen
  • Kauf von lebendem Inventar
  • Umsatzsteuer
  • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten mit Ausnahme von Baumaßnahmen für Nahwärme- und Biogasleitungen zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien
  • Ankauf von unbebauten Grundstücken durch Gemeinden
  • Grunderwerb durch private Projektträger (bebaut und unbebaut)
  • Gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen
  • Beratungs- und Betreuungsleistung der öffentlichen Verwaltung
  • Bewegliche Gegenstände
  • Bewirtungskosten