Förderung Grundbudgetprojekte

 

Förderung von Kleinprojekten im Rahmen der GAK

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte aus der Region gefördert werden. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – kurz GAK – ist ein Förderangebot des Bundes und der Länder. Mit Hilfe dieser Mittel fördert u.a. das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Projekte der ländlichen Entwicklung.

Bewerben können sich kommunale und private Projektträger. Die Gesamtinvestition darf 20.000 € nicht überschreiten, wobei die Förderung bis zu 80% betragen kann. D.h. die Fördersumme beträgt maximal 16.000 Euro. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt anhand der Auswahlkriterien durch den LAG Vorstand.

SCHNELLER ÜBERBLICK FÜR 2024:

Einreichungsende: 16.02.2024
Bruttokosten eines Projektes: max. 20.000 €
Fördersumme: bis zu 80% Bruttoförderung (d.h. max. 16.000 €), Mindestförderung: private Vorhabenträger mind. 5.000 €, öffentliche Vorhabenträger 10.000 EUR
Umsetzung und Abrechnung: bis zum 31.10.2024