Allgemeine Informationen
Mit der Anerkennung als AktivRegion Schlei-Ostsee stehen für die Förderperiode von 2023 bis 2027/2029 insgesamt 2,5 Mio. € an Fördermittel der Europäischen Union für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Grundlage für die Förderung ist die anerkannte Entwicklungsstrategie. Um Fördergelder für ein Projekt zu beantragen sind einige Formalitäten zu beachten. Zunächst muss sich das Projekt in ein Zukunftsthema der Entwicklungsstrategie einordnen lassen. Neben einer Projektbeschreibung (Ausgangslage und Maßnahmenbeschreibung) sind ein verbindliches Finanzierungskonzept, Klärung der Projektträgerschaft und Kostenübernahmeerklärung notwendig. Über den Weg von der Projektidee bis zur Projektumsetzung möchten wir an dieser Stelle informieren.
Das Merkblatt „Von der Idee zum Projekt“ bietet Informationen zum Verfahrensablauf zur Beantragung und Umsetzung eines Projektes. Das Merkblatt können Sie hier downloaden.
Weitere Infos finden Sie im Downloadbereich unter der Rubrik Förderung.
Was ist LEADER?
LEADER (franz.) steht für „Liaison entre actions de développment de l‘ économie rurale“, das heißt: die „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Das europäische Programm soll die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum verbessern und eine Entwicklung einleiten, die gleichermaßen ökologische, soziale und ökonomische Belange berücksichtigt. Grundlage für die Bezuschussung durch die EU für Maßnahmen zur Entwicklung der Regionen war die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren und die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes.
LEADER für „Einsteiger“: In einem kurzen Film wird einfach und verständlich erklärt, was LEADER ist und wie die Regionalentwicklungsmethode in ihren Grundsätzen funktioniert.
Hier geht es zum Info-Film über LEADER
Was sind AktivRegionen?
Zurzeit gibt es in Schleswig-Holstein 22 AktivRegionen als „Ideenschmiede der ländlichen Räume“. Ziel der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) ist es, mit Hilfe der Förderinitiative AktivRegion, die ländlichen Regionen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Die Grundlage bildet das Landesprogramm ländlicher Raum. Federführend für die Umsetzung des Programms in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/foerderprogramme-eu/Landesprogramme/laendlicher-raum/laendlicher-raum_node.html
Wer macht mit und wie geht das?
Die Erfahrung der vergangenen Förderperioden zeigte, dass Entwicklungsstrategien im ländlichen Raum effektiver und effizienter wirken, wenn sie durch lokale Akteure auf lokaler Ebene beschlossen und umgesetzt werden, begleitet durch eindeutige und transparente Verfahren. Das ist die Basis des „Bottum-up Prinzip“. Das Budget wird im „Bottum-up Prinzip“ eigenständig und eigenverantwortlich „von unten nach oben“ durch Umsetzung von Projekten zur Aufwertung der ländlichen Räume verwaltet. AktivRegionen haben eine regionale Abgrenzung mit Einwohnerzahlen zwischen 50.000 und 150.000. Sie haben eine rechtsfähige Organisation und bilden eine repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen Sektoren aus Kommune, Wirtschaft, Sozialem, Kultur, Umwelt etc.
Weitere Informationen zu allen 22 AktivRegionen in Schleswig-Holstein: http://www.aktivregion-sh.de/aktivregion/was-sind-aktivregionen.html