Allgemeine Informationen
Mit der Anerkennung als AktivRegion Schlei-Ostsee steht für die Förderperiode von 2014 bis 2020 insgesamt 2,863 Mio. € an Fördermittel der Europäischen Union für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Grundlage für die Förderung ist die anerkannte Entwicklungsstrategie. Um Fördergelder für ein Projekt zu beantragen sind einige Formalitäten nötig. Zunächst muss sich das Projekt in ein Schwerpunktthema der Entwicklungsstrategie einordnen. Neben einer Projektbeschreibung (Ausgangslage und Maßnahmenbeschreibung) sind ein Finanzierungskonzept, Klärung der Projektträgerschaft und Kostenübernahmeerklärung notwendig. Über den Weg von der Projektidee bis zur Projektumsetzung möchten wir an dieser Stelle informieren.
Das Merkblatt “Von der Idee zum Projekt” bietet Informationen zum Verfahrensablauf zur Beantragung und Umsetzung eines Projektes. Das Merkblatt können Sie hier downloaden.
Weitere Infos finden Sie im Downloadbereich unter der Rubrik Förderung.
Was ist LEADER?
LEADER für „Einsteiger“: In einem kurzen Film wird einfach und verständlich erklärt, was LEADER ist und wie die Regionalentwicklungsmethode in ihren Grundsätzen funktioniert.
Hier geht es zum Info-Film über LEADER
Was sind AktivRegionen?
Zurzeit gibt es in Schleswig-Holstein 22 AktivRegionen als „Ideenschmiede der ländlichen Räume“. Ziel der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) ist es, mit Hilfe der Förderinitiative AktivRegion, die ländlichen Regionen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Die Grundlage bildet das Landesprogramm ländlicher Raum. Federführend für die Umsetzung des Programms in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR).