Grundanforderungen
Folgende Grundanforderungen müssen erfüllt werden:
Das Projekt…
- erhält keine Förderung aus anderen Quellen (ELER, andere EU-Programme)
- ist auf die Prioritäten der EU ausgerichtet
- ist keine Pflichtaufgabe des Projektträgers
- erfüllt formale und qualitative Anforderungen
- ist keine Unterhaltungsmaßnahme
- liegt innerhalb des Gebietes der AktivRegion Schlei-Ostsee
- beruht auf einem realistischen Zeitplan
- ist nach Ablauf der Förderung (Dauer der Zweckbindung) tragfähig
- ist einem Kernthema zuzuordnen und leistet einen Beitrag zu mindestens einem Entwicklungsziel der Integrierten Entwicklungsstrategie
- erhält die Mindestpunktzahl von 35 Punkten bei der Projektbewertung
- öffentlicher Projektträger: Mindestzuschuss 7.500,– €, Maximalzuschuss 85.000,– €
- privater Projektträger: Mindestzuschuss 3.000,– €, Maximalzuschuss 85.000,– €