Grundanforderungen
Folgende Grundanforderungen müssen erfüllt werden:
Das Projekt…
- erhält keine Förderung aus anderen Quellen (ELER, andere EU-Programme), Doppelförderung ist ausgeschlossen
- ist auf die Prioritäten der EU ausgerichtet
- ist keine Pflichtaufgabe des Projektträgers
- erfüllt formale und qualitative Anforderungen
- ist keine Unterhaltungsmaßnahme
- liegt innerhalb des Gebietes der AktivRegion Schlei-Ostsee
- beruht auf einem realistischen Zeitplan
- hat eine gesicherte Finanzierung (Bonität für private Projekte ist nachgewiesen, öffentliche Kofinanzierung ist gesichert)
- führt nicht zu unverhältnismäßiger Konkurrenz
- ist nach Ablauf der Förderung (Dauer der Zweckbindung) tragfähig
- ist einem Kernthema zuzuordnen und leistet einen Beitrag zu mindestens einem Zukunftsthema der Integrierten Entwicklungsstrategie 2023 – 2027/2029
- erhält die Mindestpunktzahl von 20 Punkten bei den übergeordneten Bewertungskriterien und 7 Punkte aus kernthemenspezifischen Kriterien (+ 2 Punkte aus Kooperationsprojekten) Mindestpunktzahl 27 Punkte (Mindestpunktzahl Kooperationsprojekte: 29 Punkte). Regionale Bedeutsamkeit / mind. 3 Nachhaltigkeitsziele erreicht: Erhöhung der Förderquote
- öffentlicher Projektträger: Mindestzuschuss 10.000,– €, Maximalzuschuss 120.000,– €
- privater Projektträger: Mindestzuschuss 5.000,– €, Maximalzuschuss 120.000,– €