Grundanforderungen

Folgende Grundanforderungen müssen erfüllt werden:

Das Projekt…

  • erhält keine Förderung aus anderen Quellen (ELER, andere EU-Programme), Doppelförderung ist ausgeschlossen
  • ist auf die Prioritäten der EU ausgerichtet
  • ist keine Pflichtaufgabe des Projektträgers
  • erfüllt formale und qualitative Anforderungen
  • ist keine Unterhaltungsmaßnahme
  • liegt innerhalb des Gebietes der AktivRegion Schlei-Ostsee
  • beruht auf einem realistischen Zeitplan
  • und die Finanzierung ist gesichert (Bonität für private Projekte ist nachgewiesen, öffentliche Kofinanzierung ist gesichert)
  • entsteht keine unverhältnismäßige Konkurrenz
  • ist nach Ablauf der Förderung (Dauer der Zweckbindung) tragfähig
  • ist einem Kernthema zuzuordnen und leistet einen Beitrag zu mindestens einem Entwicklungsziel der Integrierten Entwicklungsstrategie
  • erhält die Mindestpunktzahl von 20 Punkten bei den übergeordneten Bewertungskriterien und 7 Punkte aus kernthemenspezifischen Kriterien (+ 2 Punkte aus Kooperationsprojekten) è Mindestpunktzahl 27 Punkte (Mindestpunktzahl Kooperationsprojekte: 29 Punkte). Regionale Bedeutsamkeit erreicht: Erhöhung der Förderquote
  • öffentlicher Projektträger: Mindestzuschuss 10.000,– €, Maximalzuschuss 120.000,– €
  • privater Projektträger: Mindestzuschuss 5.000,– €, Maximalzuschuss 120.000,– €