Grundanforderungen

Folgende Grundanforderungen müssen erfüllt werden:

Das Projekt…

  • erhält keine Förderung aus anderen Quellen (ELER, andere EU-Programme)
  • ist auf die Prioritäten der EU ausgerichtet
  • ist keine Pflichtaufgabe des Projektträgers
  • erfüllt formale und qualitative Anforderungen
  • ist keine Unterhaltungsmaßnahme
  • liegt innerhalb des Gebietes der AktivRegion Schlei-Ostsee
  • beruht auf einem realistischen Zeitplan
  • ist nach Ablauf der Förderung (Dauer der Zweckbindung) tragfähig
  • ist einem Kernthema zuzuordnen und leistet einen Beitrag zu mindestens einem Entwicklungsziel der Integrierten Entwicklungsstrategie
  • erhält die Mindestpunktzahl von 35 Punkten bei der Projektbewertung
  • öffentlicher Projektträger: Mindestzuschuss 7.500,– €, Maximalzuschuss 85.000,– €
  • privater Projektträger: Mindestzuschuss 3.000,– €, Maximalzuschuss 85.000,– €