Förderung
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Förderung

Informationen
zum Grundbudget

Mit der Anerkennung als AktivRegion Schlei-Ostsee stehen für die Förderperiode von 2023 bis 2027/2029 insgesamt 2,5 Mio. € an Fördermittel der Europäischen Union für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Grundlage für die Förderung ist die anerkannte Entwicklungsstrategie. Um Fördergelder für ein Projekt zu beantragen, sind einige Formalitäten zu beachten. Zunächst muss sich das Projekt in ein Zukunftsthema der Entwicklungsstrategie einordnen lassen. Neben einer Projektbeschreibung (Ausgangslage und Maßnahmenbeschreibung) sind ein verbindliches Finanzierungskonzept, die Klärung der Projektträgerschaft und eine Kostenübernahmeerklärung notwendig. Über den Weg von der Projektidee bis zur Projektumsetzung möchten wir an dieser Stelle informieren.

Weitere Infos finden Sie auch im Service-Bereich:

Förderbedingungen

Ein Projekt kann gefördert werden, wenn es

N
in der Gebietskulisse liegt
N
mind. einem Ziel der Integrierten Entwicklungsstrategie entspricht
N
die Mindestpunktzahl erreicht
Jede natürliche und juristische Person kann einen Antrag stellen
N
in der Gebietskulisse liegt
N
mind. einem Ziel der Integrierten Entwicklungsstrategie entspricht
N
die Mindestpunktzahl erreicht
Jede natürliche und juristische Person kann einen Antrag stellen

Kernthemen und Kernthemenziele der drei Zukunftsthemen

Klimaschutz & Klimawandelanpassung
Daseinsvorsorge & Lebensqualität
Regionale Wertschöpfung

Klimaneutrale und klimaschonende Mobilität

Kernthemenziele:

  • Ausbau der alternativen Mobilitätsformen und die dazugehörige Infrastruktur
  • Steigerung alternativer Antriebe und Förderung des autonomen Fahrens
  • Konzepte zur Verkehrsoptimierung
  • Attraktive und sichere Gestaltung der Wegeinfrastruktur als Alternative zum
    motorisierten Individualverkehr
  • Klimaschonende Erlebnismobilität

 

Klimaschutzmaßnahmen in der Region

Kernthemenziele:

  • Sensibilisierung für energetische Modernisierungen
  • Steigerung der regenerativen Energien und Speichertechnologien
  • Aufklärung, Beratung und Beteiligung im Bereich der Klimaschutz-, Energieeffizienz- und Energieeinsparungsmaßnahmen im Rahmen der Quartiersversorgung sowie des Energiemanagements
  • Schaffung von Angeboten zur Klimabildung und Kompetenzerweiterung
  • Vernetzung im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz

 

Anpassungsmaßnahmen in Hinblick auf die globale Erderwärmung

Kernthemenziele:

  • Erhalt und Schutz der Biodiversität sowie der Artenvielfalt in der heimischen Flora und Fauna sowie Erweiterung des Baumbestandes
  • Steigerung der CO₂-Speicherung
  • Bewusstsein schaffen für Extremwetterereignisse und Hochwasserschutz durch Konzepte und Beratung
  • Steigerung von nachhaltiger Landwirtschaft durch klimaschonende Nutzung und Anpassung von Landnutzung

Freizeit- und Kulturaktivitäten ausbauen und Strukturen schaffen

Kernthemenziele:

  • Schaffung, Ausbau und Sicherstellung von Freizeit- und Kulturangeboten sowie Aufenthaltsmöglichkeiten zur Gewährleistung einer guten Lebensqualität
  • Verbesserung der Infrastruktur sowohl digital als auch analog
  • Stärkung und Förderung der Integration sowie der Inklusion
  • Attraktive Gestaltung und Stärkung von Bildungs- und Freizeitangeboten und Strukturen für Jugendliche
  • Förderung und Motivation für ehrenamtliches Engagement sowie der dazugehörigen Sensibilisierung der Bevölkerung sowie Aktivierung für alle Altersklassen

Leben und Arbeiten in der Gemeinde

Kernthemenziele:

  • Schaffung von flexiblen sowie bezahlbaren Wohnformen
  • Steigerung der Angebote für das Arbeiten in ländlichen Regionen sowie die Schaffung von Co-Working-Spaces
  • Sicherstellung von Barrierearmut in allen Bereichen
  • Beheben von Gebäudeleerständen durch Umnutzung
  • Schaffung und Ausbauen von Perspektiven, Räumen und Beteiligungsmechanismen insbesondere für junge Menschen

Gewährleistung der lokalen Basisdienstleistungen

Kernthemenziele:

  • Steigerung der Gesundheitsvorsorge durch digitale Angebote und Dienstleistungen
  • Ärztliche Versorgung unterstützen
  • Gewährleistung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aller Bevölkerungsgruppen
  • Digitaler Ausbau zur Steigerung der Vernetzung, Kommunikation und des Austausches sowie erforderliche technische und inhaltliche Hilfestellungen für die Nutzer:innen
  • Sicherstellung der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs

 

Weiterentwicklung und Qualifizierung des kulturellen und touristischen Angebots

Kernthemenziele:

  • Werterhalt, Vermittlung und Erlebbarkeit der Kultur sowie des Kultur- und Naturerbes
  • Steigerung der Tourismusakzeptanz in der Bevölkerung
  • Profilierung als das nachhaltige Naturerlebnisziel in Norddeutschland
  • Kulturgüter sowie Angebote integrativ und inklusiv entwickeln und steigern
  • Anpassung und Entwicklung freizeittouristischer Angebote und von touristischen Infrastrukturmaßnahmen
  • Verbesserung des Besucher:innenmanagements/der Besucher:innenlenkung

Stärkung der regionalen Wirtschaft

Kernthemenziele:

  • Gewinnung und Qualifizierung von Arbeitskräften und Fachkräften sowie Schaffung eines breiteren Arbeitsplatzangebotes
  • Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen und Forschungseinrichtungen
  • Stärkung, Vernetzung und ganzheitliche Vermarktung der lokalen Produktvielfalt
  • Stärkung der regionalen Identität

 

Klimaschutz & Klimawandelanpassung
Daseinsvorsorge & Lebensqualität
Regionale Wertschöpfung

Klimaneutrale und klimaschonende Mobilität

Kernthemenziele:

  • Ausbau der alternativen Mobilitätsformen und die dazugehörige Infrastruktur
  • Steigerung alternativer Antriebe und Förderung des autonomen Fahrens
  • Konzepte zur Verkehrsoptimierung
  • Attraktive und sichere Gestaltung der Wegeinfrastruktur als Alternative zum
    motorisierten Individualverkehr
  • Klimaschonende Erlebnismobilität

 

Klimaschutzmaßnahmen in der Region

Kernthemenziele:

  • Sensibilisierung für energetische Modernisierungen
  • Steigerung der regenerativen Energien und Speichertechnologien
  • Aufklärung, Beratung und Beteiligung im Bereich der Klimaschutz-, Energieeffizienz- und Energieeinsparungsmaßnahmen im Rahmen der Quartiersversorgung sowie des Energiemanagements
  • Schaffung von Angeboten zur Klimabildung und Kompetenzerweiterung
  • Vernetzung im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz

 

Anpassungsmaßnahmen in Hinblick auf die globale Erderwärmung

Kernthemenziele:

  • Erhalt und Schutz der Biodiversität sowie der Artenvielfalt in der heimischen Flora und Fauna sowie Erweiterung des Baumbestandes
  • Steigerung der CO₂-Speicherung
  • Bewusstsein schaffen für Extremwetterereignisse und Hochwasserschutz durch Konzepte und Beratung
  • Steigerung von nachhaltiger Landwirtschaft durch klimaschonende Nutzung und Anpassung von Landnutzung

Freizeit- und Kulturaktivitäten ausbauen und Strukturen schaffen

Kernthemenziele:

  • Schaffung, Ausbau und Sicherstellung von Freizeit- und Kulturangeboten sowie Aufenthaltsmöglichkeiten zur Gewährleistung einer guten Lebensqualität
  • Verbesserung der Infrastruktur sowohl digital als auch analog
  • Stärkung und Förderung der Integration sowie der Inklusion
  • Attraktive Gestaltung und Stärkung von Bildungs- und Freizeitangeboten und Strukturen für Jugendliche
  • Förderung und Motivation für ehrenamtliches Engagement sowie der dazugehörigen Sensibilisierung der Bevölkerung sowie Aktivierung für alle Altersklassen

Leben und Arbeiten in der Gemeinde

Kernthemenziele:

  • Schaffung von flexiblen sowie bezahlbaren Wohnformen
  • Steigerung der Angebote für das Arbeiten in ländlichen Regionen sowie die Schaffung von Co-Working-Spaces
  • Sicherstellung von Barrierearmut in allen Bereichen
  • Beheben von Gebäudeleerständen durch Umnutzung
  • Schaffung und Ausbauen von Perspektiven, Räumen und Beteiligungsmechanismen insbesondere für junge Menschen

Gewährleistung der lokalen Basisdienstleistungen

Kernthemenziele:

  • Steigerung der Gesundheitsvorsorge durch digitale Angebote und Dienstleistungen
  • Ärztliche Versorgung unterstützen
  • Gewährleistung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aller Bevölkerungsgruppen
  • Digitaler Ausbau zur Steigerung der Vernetzung, Kommunikation und des Austausches sowie erforderliche technische und inhaltliche Hilfestellungen für die Nutzer:innen
  • Sicherstellung der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs

 

Weiterentwicklung und Qualifizierung des kulturellen und touristischen Angebots

Kernthemenziele:

  • Werterhalt, Vermittlung und Erlebbarkeit der Kultur sowie des Kultur- und Naturerbes
  • Steigerung der Tourismusakzeptanz in der Bevölkerung
  • Profilierung als das nachhaltige Naturerlebnisziel in Norddeutschland
  • Kulturgüter sowie Angebote integrativ und inklusiv entwickeln und steigern
  • Anpassung und Entwicklung freizeittouristischer Angebote und von touristischen Infrastrukturmaßnahmen
  • Verbesserung des Besucher:innenmanagements/der Besucher:innenlenkung

Stärkung der regionalen Wirtschaft

Kernthemenziele:

  • Gewinnung und Qualifizierung von Arbeitskräften und Fachkräften sowie Schaffung eines breiteren Arbeitsplatzangebotes
  • Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen und Forschungseinrichtungen
  • Stärkung, Vernetzung und ganzheitliche Vermarktung der lokalen Produktvielfalt
  • Stärkung der regionalen Identität

 

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse aus EU- und
teilweise Landesmittel im Wege der Erstattung. Das bedeutet: Es ist eine Vorfinanzierung
durch den Projektträger nötig.

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 120.000 EUR.

Mindestfördersummen laut Richtlinie:
• öffentliche Projektträger: 10.000 EUR
• private Projektträger: 5.000 EUR

Maßnahmenarten

Konzeptionen
(z. B. Machbarkeitsstudien)

Nicht investive Maßnahmen
(z. B. Stellenförderung)

Investive Maßnahmen
(z. B. Bauvorhaben)

Regionale Bedeutsamkeit und/oder Regionale Modellhaftigkeit

Nachhaltigkeit

Lokale Basisdienstleistung

Förderquote in %

Klimaschutz und
Klimawandelanpassung

70

70

70

+5

+5

Daseinsvorsorge und
Lebensqualität

55

55

55

+5

+5

+15

Regionale Wertschöpfung

55

55

55

+5

+5

D
E

Die maximal erreichbaren Förderquoten sind je nach Zukunftsthema unterschiedlich. Als Anreizmodell wird bei den Förderquoten mit Zuschlägen von jeweils 5 % auf die Basis-Förderquote gearbeitet. Zuschläge gibt es für Projekte, die besonders nachhaltig sind und Projekte, die regionale Bedeutsamkeit und/oder regionale Modellhaftigkeit haben. Bei Projekten, die den lokalen Basisdienstleitungen zuzuordnen sind, erhöht sich der Förderzuschlag auf 15 %.

Gemäß den Vorgaben zur Strategieerstellung muss die Förderquote bei mindestens 20 % der förderfähigen Kosten liegen. Dies entspricht bei einer maximalen Fördersumme von 120.000 Euro maximalen förderfähigen Kosten bis 600.000 Euro. Grundsätzlich können zusätzlich Drittmittel eingesetzt werden. Der finanzielle Eigenanteil des Zuwendungsempfängers darf jedoch 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unterschreiten.

Projektbewertung

Die Projektbewertungsbögen enthalten allgemeine Angaben zum Projekt, grundlegende Genehmigungsvoraussetzungen, übergeordnete Bewertungskriterien und kernthemenspezifische Bewertungskriterien. Für die Förderung von Projekten muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden.

Ausschreibung und Vergabe von
Leistungen

Zuwendungsempfänger haben sich an die jeweils geltenden Vergabe und Vertragsordnungen zu halten (VOB, VOL, VOF/HOAI) sowie die EU und Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden und zu beachten. Das Vergabeverfahren ist zu dokumentieren.

Projektbeginn

Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) vorliegt. Es ist unbedingt auszuschließen, dass Aufträge vor Bewilligung erteilt werden. Um Angebote, Baugenehmigungen oder Planungsleistungen dürfen bzw. müssen sich Projektträger aber im Vorfeld kümmern. Auftragserteilungen im Zusammenhang mit der Projektvorbereitung (z.B. Planungskosten), die vor der Bewilligung datieren, sind daher förderunschädlich.

Zweckbindung

Die durch die Förderung ausgelöste Zweckbindungsfrist für investive Projekte beträgt fünf Jahre. Die Fristbindung beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung des Zuschusses

Für die Förderung von Projekten müssen Grundanforderungen erfüllt sein und Förderausschlüsse beachtet werden.
Das Regionalmanagement berät Sie gerne.

Von der Idee zum Projekt

1. Projektberatung

Sie stellen uns Ihre Projektidee vor und wir erklären Ihnen die Förderbedingungen.

2. Projektskizze

Austausch und Ausfüllen der Projektvordrucke, Vorbewertung durch das Regionalmanagement und Vorstellung im Arbeitskreis.

3. Antragstellung

Finales Ausfüllen der Projektvordrucke sowie Einholung notwendiger Genehmigungen.

4. Entscheidung

Eingereichte Projekte werden vom Vorstand bewertet und beschlossen.

5. Bewilligung

Nach Prüfung der Antragsunterlagen erhalten Sie den Zuwendungsbescheid vom Landesamt. Jetzt dürfen Sie starten!

6. Abrechnung

Ihr Projekt ist umgesetzt. Nun können Sie es mit dem Landesamt abrechnen.

7. Auszahlung

Sie erhalten Ihre Förderung und die Zweckbindungsfrist beginnt.

SCHNELLER ÜBERBLICK FÜR 2025:

Einreichungsfrist:
28.02.2025

Bruttokosten eines Projektes:
max. 20.000 €

Förderquote:
bis zu 80 % Bruttoförderung (d.h. max. 16.000 €)

Mindestförderung:
private Vorhabenträger mind. 5.000 €,
öffentliche Vorhabenträger mind. 10.000 €

Umsetzung und Abrechnung:
bis zum 31.10.2025

GAK-Regionalbudget

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte aus der Region niedrigschwellig gefördert werden. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – kurz GAK – ist ein Förderprogramm des Bundes und der Länder. Mithilfe dieser Mittel fördert u.a. das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Projekte der ländlichen Entwicklung. Bewerben können sich kommunale und private Projektträger. Die Gesamtinvestition darf 20.000 € nicht überschreiten, wobei die Förderung bis zu 80 % betragen kann. D.h. die Fördersumme beträgt maximal 16.000 Euro. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt anhand der Auswahlkriterien durch den LAG-Vorstand.

Alle Unterlagen zur Antragsstellung stehen Ihnen im Service-Bereich zur Verfügung. Informationen zu bereits umgesetzten Kleinprojekten finden Sie hier:

SCHNELLER ÜBERBLICK FÜR 2025:

Einreichungsfrist:
28.02.2025

Bruttokosten eines Projektes:
max. 20.000 €

Förderquote:
bis zu 80 % Bruttoförderung (d.h. max. 16.000 €)

Mindestförderung:
private Vorhabenträger mind. 5.000 €,
öffentliche Vorhabenträger mind. 10.000 €

Umsetzung und Abrechnung:
bis zum 31.10.2025

Fischwirtschaft

Das Fischwirtschaftsgebiet erstreckt sich von der Stadt Schleswig bis zur Schleimündung und umfasst 25 Kommunen, darunter alle 21 Schlei-Anrainer-Gemeinden sowie die vier Ostsee Anrainer-Gemeinden Niesgrau, Gelting, Hasselberg und Damp. Dieser Gebietszuschnitt kann als zusammenhängendes Fischwirtschaftsgebiet aus geografischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht betrachtet werden. Fischfang, Fischverarbeitung und Fischverkauf sind wichtige Faktoren der Regionalentwicklung und ein wesentlicher Bestandteil der regionalen Identität.

Projektförderung

Projekte werden im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) gefördert. Der FLAG steht ein Grundbudget von 315.000 € zur Verfügung. Weiterhin existiert ein Landes-Pool für größere „Poolprojekte“, der durch nicht abgerufene Mittel der Projektförderung aus dem Grundbudget und Managementkosten aufgestockt wird. Über diese Poolmittel entscheiden alle FLAGs in Schleswig-Holstein auf gemeinsamen Sitzungen. Für die Projektauswahl ist das Entscheidungsgremium der FLAG zuständig, das sich aus Mitgliedern aus den Bereichen Fischerei, Tourismus und Naturschutz sowie aus kommunalen Vertretern zusammensetzt. Anhand der Projektauswahlkriterien wird geprüft, ob die erforderliche Mindestpunktzahl für eine Förderung erreicht wird.

In der FLAG wurden vier Themenbereiche entwickelt, die die lokalen Bedarfe
widerspiegeln:

  1. Fischfang, Vermarktung und Verkauf
  2. Maritimer Tourismus, Bildung und Blue Economy
  3.  Identitätsstiftung, Pflege von Tradition und Erhalt kulturellen Erbes
  4.  Umwelt- und Gewässerschutz

Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss es u.a. einem der Themenbereiche
zugeordnet werden können und einen Beitrag zur Zielerreichung
leisten.

Förderquoten:

Öffentliche Projektträger: 70 %
Private Projektträger: 50 % (davon 70 % EU-Mittel und 30 % öffentliche Kofinanzierung)

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