Nutzen Sie die Chance:
Das erfolgreiche und vor allem attraktive Förderprogramm GAK-Regionalbudget startet wieder!
Projektaufruf vom 15.12.2025 bis 16.02.2026 –
Regionalbudget für Kleinprojekte
Liebe Akteure der AktivRegion Schlei-Ostsee,
knapp 100 Kleinprojekte konnten seit 2019 erfolgreich umgesetzt werden und befinden sich gut verstreut in der gesamten Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee e.V.
Auch im Jahr 2026 werden diese Kleinprojekte wieder gefördert: Den Lokalen Aktionsgruppen in Schleswig-Holstein wird mit dem Regionalbudget aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein ergänzendes Förderprogramm zu ihren Integrierten Entwicklungsstrategien zur Verfügung gestellt. Das Budget beträgt 200.000 € und muss seitens der AktivRegion im Jahr 2026 verausgabt und abgerechnet werden.
Eine Erteilung von Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann nicht zugelassen werden. Eine Förderung kann nur erfolgen, sofern das Land Schleswig-Holstein das Regionalbudget für die AktivRegion Schlei-Ostsee mit dem Zuwendungsbescheid zur Verfügung stellt.
Es lohnt sich: Es werden Projekte bis zu einem Investitionsvolumen von max. 20.000 € Brutto gefördert. Die Förderquote beträgt 80%. Der Mindestzuschuss für private Vorhabenträger beträgt 5.000 € und für öffentliche Vorhabenträger 10.000 €. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Antragssteller können sowohl Kommunen (Gemeinden, Gemeindeverbände) als auch private Vorhabenträger oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.
Die Projekte müssen in erster Linie auf ein Zukunftsthema und ein Kernthema mit den dort formulierten Zielen der Integrierten Entwicklungsstrategie und zusätzlich auf die GAK ausgerichtet sein.
Wichtig: Die Projekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen bis zum 31.10.2026 umgesetzt und abgerechnet sein. Es ist wichtig, dass die Antragsunterlagen bis spätestens zum 16.02.2026 vollständig sind. Folgende Anlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden:
- Nachweis der Eigenmittel (z. B. Protokollauszug über den entsprechenden Beschluss der GV)
- Eigentumsnachweise über die betroffenen Flächen (wenn nicht im Eigentum des Projektträgers ist eine Einverständniserklärung erforderlich)
- Solide Kostenermittlung: Angebote oder Kostenschätzung durch fachtechnisches Personal
- Genehmigungen und Stellungnahmen (falls erforderlich): Baubehörde, UNB, LKN, Landesforsten, Denkmalschutz, ALSH usw.
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (falls erforderlich)
Projektanträge können vom 15.12.2025 bis zum 16.02.2026 in der Geschäftsstelle der LAG eingereicht werden:
LAG AktivRegion Schlei-Ostsee c/o Amt Südangeln Mathias Heintz / Angela Gundlach Toft 7 in 24860 Böklund Telefon 04623 78 -402 / -401
mathias.heintz@lag-schlei-ostsee.de
angela.gundlach@lag-schlei-ostsee.de
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf, wir helfen gerne weiter!
Der vollständige Projektaufruf mit weiteren Informationen zu Grundanforderungen, Förderausschlüssen, Projektauswahlkriterien, notwendige Unterlagen etc. ist ab sofort im Downloadbereich auf unserer Website zu finden.
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