Projektträger: Gemeinde Sterup
Projektkosten: 32.000,00 €
Fördersumme: 24.000,00 €
Laufzeit: 07.07.2020 – 30.01.2022

Ortskernentwicklungskonzept Gemeinde Sterup

Die Gemeinde Sterup ist einwohnermäßig die drittgrößte der 16 Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht; bereits vor der Ämterbildung war Sterup Kirchspiel und Mittelpunkt der Nieharde. Auf einer Fläche von 17,14 km² leben heute 1.369 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Ort gehört zur Tourismusregion Ostseefjord – Schlei und ist Erholungsort. In Sterup bietet die amtseigene Heinrich-Andresen-Schule (Schulzentrum mit moderner Grund- und Gemeinschaftsschule) mit dem dort angebundenen Sportplatz, den beiden Sporthallen, der Lehrschwimmhalle sowie dem Schulwald optimale Lernmög-lichkeiten. Zwischen der Grundschule Sterup und der Gemeinschaftsschule liegt die DRK-Kindertagesstätte. Das Ortsbild
wird beherrscht von der 1230 erbauten St. Laurentius Kirche, die vom Steruper Friedhof umgeben ist. Das Dorf befindet sich auf einem erhöhten Moränenrücken, eingebettet in eine herrliche, abwechslungsreiche, hügelige und historisch ge-wachsene Kulturlandschaft in Ostseenähe. Im Norden wird der Ort vom eiszeitlich geprägten Tal der Lippingau begrenzt. Ortsteile sind hierbei Grünholz, Dingholz, Sterupgaard, Boltoft, Osterholm.
Die überörtliche Verkehrsanbindung erfolgt über die L 21 (von/nach Sörup-Kappeln), L 248 (von/nach Steinbergkirche zur B 199) und über die K 25 (von/nach Ahneby); hier wird auch der Knotenpunkt abgebildet der Busanbindungen Flensburg nach Kappeln/ Übergang nach Steinbergkirche.
Im Masterplan für Tourismus zur Entwicklung der touristischen Infrastruktur (erstellt 2015) ist Sterup dem thematischen Bezug der „Ländlichen Erholung“ zugeordnet und dem Bereich „Zone für Entdeckungen“ qualifiziert.

Sterup verändert sich; Viele Themen bewegen die Gemeinde:
– Es gibt eine anhaltende Nachfrage nach Flächen für Wohnungsbau – ein Neubaugebiet (19 Bauplätze) ist in der Umsetzungsphase. Es sind Ansätze zur innerörtlichen Nachverdichtung ersichtlich, eine systematische Erfas-sung der vorhandenen Potenziale soll konkretisiert werden.
– Die Entwicklung des Ortskernes steht auf der Agenda. Das Spektrum reicht von der Entwicklung der Ortskernes über die Verbesserung der Mobilitätsangebote (Barrierefreiheit, Bike) bis hin zu verkehrslenkende Maßnahmen
– Die Bildungsthemen sowie soziale Infrastruktur (Kita/Schule/Jugend/Dorfgemeinschaftszentrum) sind zu be-leuchten und Anpassungsbedarfe herauszuarbeiten.
– Aktuell wird die Diskussion um die Sicherung der ärztlichen Versorgung, der Neuansiedlung eines Standortes der Diakonie Sozialstation und die Entwicklung eines Gesundheitszentrums geführt.
– Im Bereich Energie und Klimawandel ist die Erarbeitung eines Quartierskonzeptes zu überlegen.
– Der Bereich Tourismus (Sterup ist im Bereich der Entdeckerzone – Masterplan Tourismus aufgeführt) ist zu be-leuchten. Neben dem gemeindeübergreifenden Masterplan zur Entwicklung der touristischen Infrastruktur sind Einzelansätze abzubilden.
Ausgelöst durch die o.g. Aspekte möchte die Gemeinde sich themenübergreifend mit der zukünftigen Gemeindeentwick-lung auseinandersetzen. Bisher liegt kein gesamträumliches integriertes Entwicklungskonzept für Sterup vor. Ziel soll daher die Erarbeitung eines integrierten Gemeindeentwicklungskonzeptes sein.
Dabei sollen folgende Handlungsfelder der Gemeinde besonders beleuchtet werden:
a) Demographischer Wandel
b) Wohnen und Siedlungsentwicklung
c) Gesundheitsversorgung und Nahversorgung
d) Soziale Infrastruktur
e) Entwicklung des Ortszentrums
f) Mobilität
g) Energie und Klimawandel:
h) Entdeckerzone – Naherholung und Tourismus

Diese Fragen sollen im Rahmen eines partizipativen Entwicklungsprozesses bearbeitet werden. Voraussetzung für den Entwicklungsprozess ist eine umfassende Bestandsanalyse, die Berücksichtigung gesamtgesellschaftlicher Entwicklungstrends sowie die Abschätzung möglicher Auswirkungen auf die örtliche Ebene. Der Entwicklungsprozess soll unter Einbindung der örtlichen Akteure erfolgen, um frühzeitig Ideen und Anregungen aus der Gemeinde berücksichtigen zu können. Ziel des Entwicklungsprozesses ist die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens für die kommunalpolitische Arbeit und das Herausfiltern von Maßnahmen und Projekten in einer Prioritätenliste. Fördermittel werden beantragt, da die Konzepterstellung und die daraus resultierende Umsetzung nicht zum Kernge-schäft der Gemeinde gehört und ein erhöhter Kostenfaktor zur Umsetzung erforderlich ist.